Aktuelles & Interessantes, Wissenswertes & Hilfreiches aus Perchtoldsdorf (auch in NÖN & auf Wikipedia).
Zahlen, Daten, Fakten - interessante Einblicke in Struktur, Aktivitäten und Finanzen von Österreichs Gemeinden:
https://www.offenerhaushalt.at/
Betreffend Finanzlage: Schaut man sich die aktuelle Lage von Perchtoldsdorf an, so ist Sparen nach wie vor dringend angesagt: Noch 2008 war der Schuldenberg "nur" € 21 Mio hoch - jetzt sind wir bei fast € 23 Mio! Dazu kommen Haftungen in der Höhe von € 35 Mio! Wie die Regierungen in der Vergangenheit bei Österreichs Schuldenquote geflunkert haben, wird Ihnen hier erklärt. Und hier können Sie den Galopp unserer Staatsschulden verfolgen. Als kleine Ergänzung: Bilanzlesen für den Hausgebrauch.
Immer wieder lesenswert: Die Schriftenreihe Recht und Finanzen für Gemeinden.
Was ist eine Gemeinde? Was dürfen bzw können GemeinderätInnen? - Nachzulesen in der NÖ Gemeindeordnung und auch hier.
Und ganz wichtig § 22 Abs 2 der NÖ Gemeindeordnung, der da besagt: Die Mitglieder des Gemeinderates sind bei Ausübung ihres Mandates frei und an keinen Auftrag gebunden.
Daher gibt es Parteien, deren Mitglieder - obwohl ein Antrag aus ihren eigenen Reihen kommt - unterschiedlich darüber abstimmen. Wäre ja auch sehr seltsam, wären alle und immer und über jedes Thema einer Meinung, oder?
Der beste Freund des Menschen sorgt immer wieder für Diskussionen. Nachstehend Informationen betreffend NÖ Hundehaltegesetz, Leinenzwang auf der Heide. Vielleicht hilft Einsicht in Rechtsmaterie zu mehr Rücksicht den Mitmenschen gegenüber.
Die Antragsformulare betreffend Förderung der Jahresnetzkarte finden sie hier.
Nachstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist eine erste Hilfe für alle Ratsuchende.
Sollten Sie Hilfe brauchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir können nur aktiv werden, wenn Sie uns rechtzeitig informieren.
Fordern Sie Ihr Recht auf Stadt ein (nachzulesen beim französischen Soziologen und Philosophen Henri Lefebvre, 1968).
Leitfaden für Festlegung Bezugsniveau (in Kraft seit 13.07.2017)
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
Vergabeverfahren und Rechtsschutz
Vergaberecht - Online-Ratgeber der WKO
Grundzüge des Vergaberechts für Gemeinden
Baurecht und Bauordnungen anderer Bundesländer
Was ist vor Baubeginn zu beachten (Zeitungsartikel NÖN)
Flächenwidmungsplan Perchtoldsdorf
Bebauungsvorschriften Perchtoldsdorf
Ortsentwicklung Vision 2020 (Perchtoldsdorfer Rundschau 06A/2006)
Weil immer wieder die Frage auftaucht: Bescheidbeschwerden müssen nicht von einem Rechtsanwalt verfasst werden. (siehe auch hier)
Ja, man und frau können sich wehren! Das Recht geht noch immer vom Volk aus! Egal ob Österreich oder EU. Nachstehend einige informative Links zu den Themen parlamentarische Bürgerinitiative und Petitionsrecht beim Europäischen Parlament. Immer wieder auch lesenswert die diversen parlamentarischen Anfragen.
Für nicht auskunftsfreudige Politiker und Behörden brechen schwere Zeiten an - und das freut uns sehr! Das Forum Informationsfreiheit hat zwei richtungsweisende Prozesse vor dem Verwaltungsgerichtshof gewonnen. Das Recht auf Verweigerung von Informationen ist stets dann eng auszulegen, wenn das öffentliche Interesse überwiegt und dem Frager eine Rolle als "public watchdog" im Sinne der Rechtsprechung des EGMR zu kommt (betrifft vor allem Journalisten, aber auch Blogger und NGOs sowie Personen mit hoher Reichweite in sozialen Medien). Gemäß den Auskunftspflichtgesetzen von Bund und Ländern dürfen sich Behörden für die Beantwortung acht Wochen Zeit lassen. Wird eine Antwort verweigert, kann der Auskunftswerber einen Bescheid über die Gründe dafür einfordern und vor Gericht die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Hilfe bei Anfragen gibt es hier Frag den Staat und hier Ask the EU.
Nach den Auskunftspflichtgesetzen von Bund und Ländern beträgt die Antwortfrist für Behörden in Österreich acht Wochen. Wird die Auskunft verweigert, können Antragsteller einen Bescheid einfordern, warum das der Fall war – und damit dann beispielsweise vor Gericht gehen, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen - derstandard.at/2000082752728/Wie-zwei-Urteile-das-Amtsgeheimnis-schwaechen
Als Kameralistik bezeichnet man die Buchführung im öffentlichen Rechnungswesen - für viele Experten ein nicht mehr zeitgemäßes System. Sie präferieren die in der Privatwirtschaft übliche Doppik (doppelte Buchführung).
Im Kern erhebt die Kameralistik via Einnahmen- und Ausgabenrechnung den Geldverbrauch, die Doppik hingegen über Betrachtung von Erträgen und Aufwendungen den Ressourcenverbrauch.
Was Sie schon immer über Ihre Pension wissen wollten.
Es geht um Ihr Geld - vergessen Sie nicht, den "Steuerausgleich" zu machen.